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BFGjournal 7-8, August 2021, Seite 286

Der EuGH und VwGH zu Verzugszinsen auf verspätet erstatteten Vorsteuerüberschuss

Stefanie Gombotz

Am stellte der VwGH ein Ersuchen auf Vorabentscheidung an den EuGH. In Bezug auf einem dem Ersuchen zugrundeliegenden Fall wollte der VwGH insbesondere wissen, ob das Unionsrecht einen Anspruch auf Verzugszinsen auf einen verspätet erstatteten Vorsteuerüberschuss vorsieht. Nun beantwortete der EuGH das Ersuchen und stellt klar, dass es dem Neutralitätsgrundsatz zuwiderlaufen würde, wenn einem Steuerpflichtigen kein Anspruch auf Verzugszinsen zukäme, wenn die Erstattung seines Vorsteuerüberschusses nicht innerhalb angemessener Frist erfolgt.


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Ro 2017/15/0035, , Ro 2017/15/0035; C-844/19; RV/2100484/2013.
§§ 205 und 205a BAO

1. Der Fall

Der österreichische Revisionswerber machte im Zuge seiner Umsatzsteuervoranmeldung für den Monat August 2007 einen Vorsteuerüberschuss von rund 60.000 Euro geltend. Die geltend gemachte Vorsteuer resultierte vorrangig aus Erweiterungs- und Umbauarbeiten am Hotelgebäude des Revisionswerbers sowie an seiner Privatwohnung. Die Abgabenbehörde hegte Zweifel am Gesamtbetrag des Vorsteuerüberschusses und kürzte diesen daraufhin um 46.000 Euro. Nach einem durchgeführten Berufungsverfahren wurde dem Revisionswerber de...

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