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IRZ 7-8, Juli 2020, Seite 343

Neue Zwischensalden in der Gewinn- und Verlustrechnung, Angabe von Non-GAAP-Leistungsindikatoren und stärkere Aufschlüsselung von Abschlussposten – Was der ED „General Presentation and Disclosures“ vorschlägt

Gernot Hebestreit und Evelyn Teitler-Feinberg

Im Dezember 2019 veröffentlichte das IASB den ED/2019/7 zu „General Presentation and Disclosures“, der in der Gewinn- und Verlustrechnung drei neue Zwischensalden vorschreibt, um dem Wildwuchs von Non-GAAP Measures einen relativen Riegel vorzuschieben. Überdies zielt der Entwurf darauf ab, dass Posten wie „sonstige Aufwendungen“ und „sonstige Erträge“ aufzuschlüsseln sind und in den Angaben erläutert wird, aus welchem Grund die aufgegliederten Elemente als unüblich („unusual“) eingestuft werden. Ehrgeizige und wichtige Ziele. Der Beitrag beleuchtet die geplante Reform und ordnet sie ein.

1. Weshalb das IASB dieses Projekt in Angriff nahm

Hans Hoogervorst hielt in seinem Vortrag am in Paris fest: „We recognise that companies need subtotals to better explain their operational strategies and their performance. IFRS Standards currently do not provide such subtotals, which is one reason why the use of non-GAAP measures has proliferated.” Studien zeigen, dass die Non-GAAP Measures überwiegend höhere Ergebnisse zeigen als das Ergebnis, das sich gemäß IFRS ergibt. Neben neuen Zwischensalden zielt der Entwurf darauf ab, dass Non-GAAP Measures in einer einzigen Anhangangabe u...

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