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BFGjournal 7-8, August 2021, Seite 251

Drohverlustrückstellung aus schwebenden Mietverträgen bei Filialen mit negativen Deckungsbeiträgen

Melanie Mischkreu und Pavel Knesl

Das BFG hat sich in der vorliegenden Entscheidung mit der Frage beschäftigt, ob bei verlustbringenden Filialen, die trotz gesunkener Attraktivität des Standortes fortgeführt werden, da die Schließungskosten die laufenden Verluste übersteigen würden, für die drohenden Verluste eine Rückstellung gem § 9 Abs 1 Z 4 EStG gebildet werden darf. Nach Ansicht des BFG stellt das Absinken der Marktmiete bei gleichbleibender Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Miete ein allgemeines Geschäftsrisiko dar, das zu keiner Bildung einer Drohverlustrückstellung berechtigt.


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RV/7104923/2020; Revision zugelassen und eingebracht. Beim VwGH anhängig unter der Zahl Ro 2021/13/0009.

1. Der Fall

Die Beschwerdeführerin (kurz: Bf) ist eine § 5 Abs 1 EStG-Gewinnermittlerin und betreibt eine Vielzahl von Filialen im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels. Einige der Filialen erwirtschaften negative Deckungsbeiträge, die darauf zurückzuführen sind, dass es an diesen Standorten zu einer Änderung der externen Faktoren (Kundenpotenzial, Kaufkraft der Kunden, Kundenfrequenz, Erreichbarkeit und Konkurrenzsituation) gekommen ist und die für diese Räumlichkeiten abgeschlossenen Bestandsverträge nicht kündbar sind. Mit anderen Worten...

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