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BFGjournal 7-8, August 2021, Seite 250

Pendlerpauschale trotz Fahrgemeinschaft

Entscheidung: RV/7104590/2020, Revision zugelassen.

Norm: § 16 Abs 1 Z 6 lit d EStG.

Sachverhalt: Die Mutter und der Vater des Bf sind beim selben Arbeitgeber tätig und haben denselben Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Laut Bestätigung des Arbeitgebers sind die Arbeitszeiten allerdings unterschiedlich, sodass der Bf an einem Teil der Arbeitstage allein mit dem Kraftfahrzeug zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und am anderen Teil der Arbeitstage in Fahrgemeinschaft mit seinem Vater und/oder seiner Mutter gefahren ist

Entscheidung des BFG: Fährt ein Arbeitnehmer an einem Teil der Tage allein mit dem Kraftfahrzeug zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und am anderen Teil der Tage im Rahmen einer Fahrgemeinschaft, so steht ihm das Pendlerpauschale in voller Höhe zu. Die Revision wurde zugelassen, weil es, soweit ersichtlich, nur Rechtsprechung des VwGH zum Werkverkehr von Eisenbahnern und zum Nichtvorliegen von Fahrtkosten bei Mutterschutz und anschließender Karenz vorliegt. Zur Abzugsfähigkeit des Pendlerpauschales, wenn die tatsächlichen Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geringer als die typischen Fahrtkosten sind, fehlt VwGH-Rechtsprechung.

Anmerkung: Vgl auch Doralt/Kirchmayr/Ma...

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