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ÖBA 9, September 2024, Seite 672

Die Bankenwarnliste ist datenschutzkonform

DSGVO, § 1 DSG, § 39 BWG, KI-RMV, § 7 VKrG, § 256 IO;

https://doi.org/10.47782/oeba202409067204

Die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Datenverarbeitung im Rahmen der „Warnliste der österreichischen Banken“ (Bankenwarnliste) richtet sich nach dem DSG und der DSGVO.

Die Bankenwarnliste dient dem Gläubigerschutz und der Risikominimierung. Es besteht ein berechtigtes Interesse der am Betrieb der Bankenwarnliste beteiligten Bankinstitute an der Verarbeitung von negativen Zahlungserfahrungsdaten von Kunden, das deren Verarbeitung iSd Art 6 Abs 1 lit f DSGVO rechtfertigt.

Rubrik betreut von:
Bearbeitet von RA Univ.-Prof. Dr. Mathis Fister, Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre, Universität Linz
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