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Aktuelle Entscheidung des VwGH zur Verfahrenshilfe nach § 292 BAO
Der VwGH hat sich erstmals mit der Rechtsfrage, was unter „Kosten der Führung des Verfahrens ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts“ iSd § 292 Abs 1 Z 1 BAO zu verstehen ist, befasst.
Die Ausgangslage, die Hintergründe und die rechtliche Beurteilung des Falles werden im Artikel behandelt.
1. Der Fall
Die steuerlich vertretene Antragstellerin, ehemalige Geschäftsführerin einer GmbH, stellte einen Antrag auf Gewährung von Verfahrenshilfe iSd § 292 BAO und brachte vor, es handle sich um ein rechtlich äußerst schwieriges Umsatzsteuerverfahren. Auf Grund ihrer detailliert dargestellten Einkommens- und Vermögensverhältnisse könne sie sich die Vertretungskosten für das Rechtsmittelverfahren nicht leisten.
Das BFG wies im ersten Rechtsgang mit Beschluss vom , VH/7100033/2017, den Antrag der steuerlich vertretenen Antragstellerin ab und führte in der Begründung iw aus, die Antragstellerin beziehe ein monatliches Nettoeinkommen, welches klar über den „notwendigen Unterhalt“ hinausgehe, sodass sie die Kosten der Verteidigung tragen könne, ohne dadurch den zu einer einfachen Lebensführung notwendigen Unterhalt zu beeint...