Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
ÖBA 9, September 2024, Seite 672
Kein Verzicht auf die Registrierung als AIFM durch den Insolvenzverwalter
https://doi.org/10.47782/oeba202409067201
Im Hinblick auf den Charakter der Registrierung nach dem AIFMG als subjektiv-öffentliches Recht zur Verwaltung eines AIF ist der Insolvenzverwalter nicht legitimiert, auf die Registrierung als AIFM zu verzichten.