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iFamZ 6, Dezember 2022, Seite 286

Keine Selbsterhaltungsfähigkeit eines psychisch erkrankten HTL-Schülers

iFamZ 2022/206

§ 231 ABGB

War das unterhaltsberechtigte Kind aus psychischen Gründen in seiner Leistungsfähigkeit so eingeschränkt, dass es nicht mehr in der Lage war, ab der dritten Klasse der HTL die Schule zu besuchen, fehlt es an einem Verschulden am Scheitern einer angemessenen Ausbildung – vor allem deshalb, weil die Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit bzw ein Lernerfolg des Kindes einen (ihm auch zumutbaren) Langzeitaufenthalt in einer psychiatrischen Fachabteilung erfordert.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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