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Cybersicherheitszertifizierungs-Gesetz (CSZG) veröffentlicht
Das gegenständliche Cybersicherheitszertifizierungs-Gesetz dient der Umsetzung der Verordnung (EU) 2019/881 (Cybersecurity Act, CSA) und zielt darauf ab, den digitalen Binnenmarkt der EU zu stärken sowie die Cybersicherheit und digitale Sicherheit in Österreich durch klare gesetzliche Vorgaben und operative Möglichkeiten zu erhöhen.
Mit dem CSA wurde ein unionsweiter Rahmen zur Zertifizierung von IKT-Produkten, -Diensten und -Prozessen betreffend die Cybersicherheit geschaffen. Gleichzeitig wurden die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, nationale Behörden zur Überwachung, Aufsicht und Durchsetzung der Cybersicherheitszertifizierung zu benennen.
Zu diesem Zweck wird in Österreich eine nationale Behörde für Cybersicherheitszertifizierung beim Bundeskanzleramt eingerichtet. Diese wird die Erfüllung der folgenden Aufgaben gem. Art. 58 Abs. 7 CSA sicherstellen:
Überwachung und Durchsetzung der Vorschriften eines Zertifizierungsschemas (in Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Marktüberwachungsbehörden);
Überwachung und Durchsetzung der Verpflichtungen der in Österreich niedergelassenen Hersteller von IKT-Produkten, die eine Selbstbewertung der Konformität durchführen;
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