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Neue Regelungen zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte – Implikationen der CSRD für die Aufsichtsratstätigkeit
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)) wurde am im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Durch die Neuerungen der CSRD müssen Unternehmen zahlreiche neue regulatorische Anforderungen erfüllen. Insbesondere kommen auf den Aufsichtsrat und den externen Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung neue Herausforderungen und Pflichten im Zuge der Erfüllung ihrer Pflichten bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu. Bislang war vom Abschlussprüfer im Rahmen der Prüfung der Finanzberichterstattung nur zu prüfen, ob die nichtfinanzielle Erklärung/der nichtfinanzielle Bericht aufgestellt und offengelegt wurde. Mit der CSRD ändert sich der Prüfungsgegenstand des externen Prüfers hin zu einer verpflichtenden inhaltlichen Prüfung mit (zunächst) begrenzter Zusicherung. Dieser Beitrag fasst die Anforderungen der CSRD zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor dem Hintergrund der Aufgaben des Aufsichtsrats im Kontext der Nachhaltigkeitsbelange zusammen.
1. Rolle des Aufsichtsrats in Nachhaltigkeitsbelangen
Durch das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) als Umsetzung der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) wurde die Berichtspflicht großer Untern...