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Keine Geltendmachung „endgültiger“ Verluste aus einer ausländischen Beteiligung in einer Unternehmensgruppe
Entscheidung: Ro 2023/13/0003 (Abweisung der Parteirevision).
Sachverhalt und Verfahren: In einer Unternehmensgruppe wurden von einem inländischen Gruppenmitglied (GM) 100 % der Anteile an einer Drittstaatsgesellschaft (keine Option in die Steuerwirksamkeit gemäß § 10 Abs 3 KStG) als ausländisches Gruppenmitglied gehalten. Die Drittstaatsgesellschaft (AGM) war verlustträchtig, womit dem Gruppenträger laufend Verluste zugerechnet wurden. Bei der schließlich erfolgten Liquidation der AGM (die damit aus der Gruppe ausschied) wurden ein Liquidationsgewinn erzielt und ein Abwicklungsguthaben an die GM ausgezahlt. Die während der Gruppenzugehörigkeit zugerechneten Verluste wurden nach Kürzung um die bis dahin vorgenommenen steuerneutralen Teilwertabschreibungen nachversteuert.
Da die Teilwertabschreibungen die zugerechneten Verluste überstiegen, wollte GM die Differenz als Liquidationsverlust, alternativ als Verlust iSd § 10 Abs 3 Satz 2 KStG, geltend machen. Das Finanzamt erkannte die Verluste mangels Anwendbarkeit des § 10 Abs 3 Satz 2 KStG innerhalb der Gruppenbesteuerung nicht an.
Das BFG wies die Beschwerde ab und bestätigte die Rechtsansicht des Finanzamts.
Rechtliche Beurteilung: In der Revision wird...