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Nachweis des Absinkens des Teilwerts einer Beteiligung nach einem Gesellschafterzuschuss
Entscheidung: Ra 2022/15/0018 (Zurückweisung der Parteirevision); Vorerkenntnis Ra 2018/15/0040.
Norm: § 12 Abs 3 KStG.
Sachverhalt und Verfahren: Die revisionswerbende AG machte als Gruppenträgerin eine Teilwertabschreibung (TWA) auf die Beteiligung an einem Gruppenmitglied – an das sie vor Gruppenbildung einen Zuschuss geleistet hatte – geltend (zu einem Siebentel). Das Finanzamt erkannte die TWA nach einer Außenprüfung nicht an.
Das BFG wies die Beschwerde – im zweiten Rechtsgang – ab und führte aus, das von der AG vorgelegte Gutachten zum Unternehmenswert des Gruppenmitglieds habe nur den Verkehrswert, nicht aber den Teilwert der Beteiligung ermittelt und sei daher nicht zum Nachweis einer TWA geeignet. Der Zuschuss sei in Erwartung zukünftiger Erträge – die dann auch erzielt worden seien – geleistet worden, und es liege keine Fehlmaßnahme vor.
Rechtliche Beurteilung: Zur Zulässigkeit wird zunächst vorgebracht, die steuerlichen Anschaffungskosten der Beteiligung setzten sich aus den ursprünglichen Anschaffungskosten sowie zwei in verschiedenen Jahren geleisteten Zuschüssen zusammen. Die Voraussetzungen einer TWA seien für die einzelnen Komponenten auch einzeln ...