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ISR 9, September 2024, Seite 289

Zum Tatbestandsmerkmal „Schädliche Mitwirkung“ in der Hinzurechnungsbesteuerung

Bogdan Hansen

Die deutschen Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7–14 AStG) sind komplex, stellen die deutsche Wirtschaft vor erheblichen Dokumentations- bzw. Deklarationsaufwand und bedeuten für die betroffenen deutschen Unternehmen einen Wettbewerbsnachteil im internationalen Vergleich zu Unternehmen, die in Ländern ansässig sind, die keine solche Hinzurechnungsbesteuerung (CFC-Taxation) kennen. Mit der Verabschiedung der EU‑Richtlinie 2016/1164 (kurz ATAD I) und der daraus resultierenden Verpflichtung der Transformation dieser Richtlinie in nationales Recht hatte der deutsche Gesetzgeber die Chance, neue Impulse im Bereich der Hinzurechnungsbesteuerung zu setzen und diese ausgewogener zu gestalten. Die nunmehr geltende Fassung, die die Richtlinie umsetzen sollte, geht aber über die eigentliche Zielrichtung der Richtlinie in vielerlei Hinsicht hinaus und verschärft insoweit die Regelungen der Hinzurechnungsbesteuerung. Im vorliegenden Beitrag geht es insbesondere um die sog. „schädliche Mitwirkung“ im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung, die bereits in der alten Fassung des § 8 AStG Gegenstand erheblicher Kritik war. Die Diskussion um die schädliche Mitwirkung wird auch nach Veröffen...

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