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ISR 9, September 2024, Seite 289

Inländische Steuerpflicht von EU-Geldern im Rahmen von Frontex-Einsätzen

Katharina Schlücke

EStG § 1 Abs. 1 S 1, § 3 Nr. 13, § 3 Nr. 64, § 19 Abs. 1 S 1 Nr. 1; AO § 8; DBA GRC Art. 11, Art. 17 Abs. 2 Nr. 1; DBA POL Art. 15; EGV 2007/2004 Art. 15, Art. 17, Art. 18; EUV 2016/1624 Art. 20, Art. 21, Art. 56, Art. 58, Art. 59; EStG VZ 2015; EStG VZ 2016; EStG VZ 2017

Gelder der Europäischen Union, die an einen Polizeibeamten mit Wohnsitz im Inland für dessen Tätigkeit im Rahmen von Frontex-Einsätzen in Griechenland gezahlt werden, unterliegen der inländischen Steuerpflicht.

BFH Urt. - VI R 31/21 - ECLI:DE:BFH:2024:U.160524.VIR31.21.0

Das Problem: Der Kläger ist eine natürliche Person und hatte in den Streitjahren (2015 und 2016) seinen Wohnsitz im Inland. Er war als Polizeibeamter im Bundesland A beschäftigt. In den Streitjahren war der Kläger zeitweise an das Bundespolizeipräsidium (BPOLP) abgeordnet. Das BPOLP wies den Kläger der Küstenwache Griechenlands im Rahmen eines Frontex (Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union) Einsatzes zu. Das Bundesland A zahlte die laufenden Dienstbezüge des Klägers auch während seiner Auslandseinsätze weiter. Zudem stand dem Kläger für die Zeit seiner Einsätze im Ausland ein Anspruch auf Auslandstre...

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