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immo aktuell 4, August 2024, Seite 133

Klage auf Einverleibung des Eigentumsrechts im Wohnungseigentum

immo aktuell 2024/23

§ 43 Abs 1 WEG

Die Klage nach § 43 Abs 1 WEG muss auf Einverleibung des Eigentumsrechts am Mindestanteil und des Wohnungseigentums gerichtet sein und sämtliche andere Miteigentümer in Anspruch nehmen.

Sachverhalt: [1] Die Klägerin begehrt, die Beklagte als Miteigentümerin einer Liegenschaft zur Unterfertigung eines näher bezeichneten Wohnungseigentumsvertrags zu verpflichten und die Feststellung ihrer Haftung für künftige Vermögensschäden, die der Klägerin aus der Nichtunterfertigung dieses Wohnungseigentumsvertrags erwüchsen. Mit der Klage verband die Klägerin einen Antrag auf Anmerkung des Streits unter Hinweis auf § 43 Abs 3 WEG.

[2] Das Erstgericht wies den Anmerkungsantrag ab.

[3] Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung, bewertete den Entscheidungsgegenstand mit 30.000 € übersteigend und ließ den Revisionsrekurs nicht zu.

[…] Der OGH wies den außerordentliche Revisionsrekurs der Klägerin zurück.

Rechtliche Beurteilung: […] [5] 1. Die Frage, ob die Streitanmerkung zu bewilligen ist, ist aufgrund des Klagevorbringens und des Urteilsantrags zu entscheiden (RIS-Justiz RS0074232).

[6] 2. Klageanmerkungen sind nur zulässig, soweit sie das Grundbuchsgesetz oder ein anderes Gesetz vorsieht, das fes...

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