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Zur firmenbuchgerichtlichen Prüfpflicht bei Anteilsabtretungen von Kapitalgesellschaften
Firmenbucheintragungen betreffend GmbH- bzw FlexCo-Gesellschafter gehören mit einiger Wahrscheinlichkeit zu jener Kategorie, bei der es am meisten Fehleintragungen gibt. Der Grund ist naheliegend: Es handelt sich um einen der wenigen Fälle, bei denen der Abtretungsvertrag als Eintragungsgrundlage idR nicht gerichtlich geprüft wird. Dies schadet nicht nur dem Rechtsverkehr; auch die Unternehmen selbst sind davon betroffen. Der vorliegende Beitrag beleuchtet nicht nur, wie dem entgegengewirkt werden kann, sondern er schlägt auch gesetzliche Änderungen verbunden mit der Möglichkeit eines gutgläubigen Anteilserwerbs vor.
I. Einleitung
Das Firmenbuch spielt im österreichischen Wirtschaftsleben eine zentrale Rolle als verlässliche Informationsquelle für wirtschaftsbezogene Daten der im Firmenbuch eingetragenen Rechtsträger. Es ist öffentlich einsehbar (§ 34 FBG) und liefert zahlreiche Informationen (wie zB Firma, Rechtsform, Sitz, Zustelladresse, vertretungsbefugte Organe, gegebenenfalls die Kapitalisierung, Gesellschafter, Aufsichtsratsmitglieder).
Die Bestimmungen des UGB und des FBG sorgen dafür, dass diese Informationen verlässlich sind. In einem gewissen Rahmen (insb für Kapitalgesellschaften) hat d...