Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Aktuelle Entwicklungen beim Country-by-Country Reporting – OECD-Diskussionspapier und Änderung des § 138a AO durch das JStG 2020
Die OECD hat ein Diskussionspapier veröffentlicht, das verschiedene Anpassungsmöglichkeiten beim Country-by-Country Reporting – z.B. die Absenkung des Umsatzschwellenwerts, die Aufnahme weiterer Finanzpositionen und die steuerhoheitsgebietsbezogene Konsolidierung – vorstellt. Ferner sieht das Jahressteuergesetz 2020 eine Änderung des § 138a Abs. 2 Nr. 1 AO vor, wonach der Kreis der einbezogenen Unternehmen faktisch erweitert wird.
The OECD published a discussion paper comprising various options for an amendment to the Country-by-Country Reporting – e.g. the lowering of the revenue threshold, the inclusion of other financial information and tax jurisdiction-based consolidation. Furthermore, the German Annual Tax Act 2020 provides for an amendment to Section 138a (2) no. 1 of the German Fiscal Code (AO), according to which the group of companies included in the CbCR is in fact expanded.
I. Einleitung
Inländische Konzernobergesellschaften mit konsolidierten Umsatzerlösen von mehr als 750 Mio. € sind seit dem Jahr 2016 dazu verpflichtet, einen länderbezogenen Bericht (Country-by-Country Report, CbCR) zu erstellen und jährlich an das BZSt zu übermitteln. Darin sind aggregierte Finanz- und Steuerinformationen für ...