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ASoK 9, September 2024, Seite 362

I. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2024

Isabell Doll

Mit dem Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2024 (SVÄG 2024), BGBl I 2024/106, werden umfangreiche Anpassungen an die Rechtsentwicklung und Klarstellungen im Bereich des Sozialversicherungsrechts getroffen. Das SVÄG 2024 umfasst Änderungen in acht Gesetzen und insgesamt mehr als 150 Novellierungsanordnungen.

Die Sammelnovelle enthält auszugsweise folgende Maßnahmen:

1. Klarstellungen zu bestimmten Lehrlingen und freien Dienstnehmern

Die durch das Sozialversicherungs-Organisationsgesetz (SV-OG), BGBl I 2018/100, in die Kranken- und Unfallversicherung nach dem B-KUVG übertragenen Lehrlinge und freien Dienstnehmer werden – der bisherigen Systematik bei Einbeziehungen in das B-KUVG folgend – von der Vollversicherung nach dem ASVG ausgenommen.

Weiters wird geregelt, dass die Teilversicherung in der Pensionsversicherung von Lehrlingen, die nach dem B-KUVG kranken- und unfallversichert sind, unabhängig vom Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze besteht.

2. Harmonisierung im Zuständigkeitsbereich der SVS

Im BSVG hat der Versicherte bei Sachleistungen (mit Ausnahme der Anstaltspflege) grundsätzlich 20 % der dem Versicherungsträger erwachsenden Kosten als Kostenanteil zu ersetzen. Diese Regelung hatte in einzelnen Bereic...

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