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ASoK 9, September 2024, Seite 350

Das Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz 2024

Bundesweit einheitliche Regelung für die Ausbildung von Arbeitnehmern (Lehrlingen) und selbständig Erwerbstätigen auf Facharbeiter- und Meisterebene in der Land- und Forstwirtschaft

Andreas Graf und Ulrike Österreicher

Das neue bundesweit einheitliche LFBAG 2024, kundgemacht in BGBl I 2024/42, trat am in Kraft und löste das LFBAG 1990 als Grundsatzgesetz und die neun land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsordnungen bzw Berufsausbildungsgesetze der Länder ab. Das neue LFBAG 2024 basiert inhaltlich auf den erwähnten Landesgesetzen, sodass es in der praktischen Abwicklung der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung zu keinen größeren Veränderungen kommen wird. Das LFBAG 2024 legt den Grundstein für österreichweit einheitliche Standards in der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung. Im nächsten Schritt werden die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, die derzeit als partikuläres Bundesrecht in Geltung stehen, vereinheitlicht werden.

1. Verfassungsrechtliche Aspekte

Das LFBAG 2024 wurde auf Grundlage des Kompetenztatbestands „Arbeiterrecht sowie Arbeiter- und Angestelltenschutz, soweit es sich um land- und forstwirtschaftliche Angestellte handelt“ erlassen. Im Zuge der B-VG-Novelle BGBl I 2019/14 kam es zu einer Verschiebung dieses Kompetenztatbestands von Art 12 Abs 1 Z 6 B-VG in Art 11 Abs 1 Z 9 B-VG, sodass die Grundsatzgesetzgebung des Bundes und die Ausführungsgesetzgebung der Länder entfiel und durch die Gesetzgebung des Bundes ersetz...

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