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ASoK 9, September 2024, Seite 343

Weiterbildungsgeld und Ausbildungskostenrückersatz

Unterschiede und Gemeinsamkeiten

Andreas Gerhartl

Sowohl dem Bezug von Weiterbildungsgeld als auch der Vereinbarung eines Ausbildungskostenrückersatzes liegt die Absolvierung einer Ausbildung zugrunde. Obwohl sich sowohl die einschlägigen Problemstellungen als auch die maßgeblichen Rechtsgrundlagen unterscheiden, erscheint es daher (auch unter dem Aspekt der Kombination beider Instrumente) sinnvoll, die Thematik rechtsvergleichend zu betrachten.

1. Einleitung

Weiterbildungsgeld wird gegenüber dem AMS geltend gemacht. Der Anspruchsberechtigte muss sowohl arbeitsrechtliche Voraussetzungen (vor allem Karenzierung seines Arbeitsverhältnisses) als auch im AlVG festgelegte Bedingungen (zB Anwartschaft) erfüllen. Das Weiterbildungsgeld wird in gesetzlich festgelegter pauschalierter Höhe ausbezahlt. Für Teilzeitbeschäftigte existiert mit dem (hier nicht behandelten) Bildungsteilzeitgeld (bei Vorliegen einer Bildungsteilzeitvereinbarung mit dem Arbeitgeber) eine in Bezug auf Leistungsart und Anspruchsvoraussetzungen (nicht in Bezug auf die Höhe) vergleichbare Leistung.

Bei vom Arbeitgeber rückforderbaren Ausbildungskosten handelt es sich dagegen um Beträge in variabler Höhe, die aus Gründen der Transparenz in der Regel im Vorhinein ziffernmäßig k...

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