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TKG 2021 § 198. Aufgaben, gültig ab 01.11.2021

§ 198. Aufgaben

Der Telekom-Control-Kommission sind folgende Aufgaben zugewiesen:

1. Verwaltung der Frequenzbereiche nach Maßgabe des Frequenznutzungsplans (§ 11 Abs. 3 und 4);

2. Frequenzzuteilungen gemäß § 13 Abs. 7 Z 2;

3. Entscheidung über Frequenzzuteilungen gemäß § 15;

4. Entscheidungen über die Geltungsdauer von Frequenzzuteilungen gemäß § 18;

5. Entscheidungen über die Verlängerung von Frequenzzuteilungen gemäß § 19;

6. Entscheidung über die Überlassung von Frequenzen oder die Genehmigung von Änderungen der Eigentümerstruktur gemäß § 20;

7. Änderung der Frequenzzuteilung gemäß § 21 und Widerruf der Frequenzzuteilung gemäß § 25;

8. Entscheidungen betreffend die Verpflichtung zur gemeinsamen Nutzung von Infrastruktur gemäß § 26;

9. Entscheidungen über Sicherheitsüberprüfungen gemäß § 44 Abs. 4;

10. Entscheidungen in Verfahren gemäß § 50;

11. Entscheidungen in Verfahren gemäß § 79 und 85;

12. Feststellung der der sektorspezifischen Regulierung unterliegenden relevanten Märkte sowie die Feststellung, ob auf diesen jeweils ein oder mehrere Unternehmen über beträchtliche Marktmacht verfügen oder aber effektiver Wettbewerb gegeben ist und die Aufhebung, Beibehaltung, Änderung oder Auferlegung von spezifischen Verpflichtungen gemäß § 87;

13. Entscheidung in Verfahren gemäß § 92,§ 94,§ 95,§ 96,§ 97 Abs. 3, 98, § 99,§ 100 Abs. 2,§ 101 bis 105;

14. Ermittlung des aus dem Universaldienstfonds zu leistenden finanziellen Ausgleichs gemäß § 109;

15. Feststellung des an den Universaldienstfonds zu leistenden Betrages gemäß § 110;

16. Entscheidungen über Sicherheitsüberprüfungen gemäß § 123 Abs. 3 Satz 2;

17. Entscheidungen in Verfahren gemäß § 126 Abs. 3;

18. Entscheidung über den Entzug der Rechte, Kommunikationsnetze bereitzustellen oder -dienste anzubieten gemäß § 184 Abs. 3;

19. Feststellung und Antragstellung gemäß § 190;

20. Entscheidungen in Verfahren gemäß § 203;

21. Entscheidungen über grenzüberschreitende Streitigkeiten gemäß § 204;

22. Antragstellung an das Kartellgericht gemäß § 210;

23. Entscheidung über geeignete und erforderliche Maßnahmen nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EU) 2015/2120 im Einzelfall;

24. Entscheidungen über Tragfähigkeit der Abschaffung der Endkunden-Roamingaufschläge gemäß Art. 6c Verordnung (EU) 2015/2120 im Einzelfall;

25. Entscheidungen über Maßnahmen nach Art. 9 Abs. 4 Buchstabe g der Verordnung (EU) 2017/2394 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004, ABl. Nr. L 345 vom S. 1, in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 2018/302, ABl. Nr. L 60I vom S. 1, aufgrund von Ansprüchen nach § 7b des Verbraucherbehördenkooperationsgesetzes (VBKG) gegenüber Anbietern von Internetzugangsdiensten, Hosting-Diensten, Diensten der Zwischenspeicherung (Caching), Suchmaschinen bzw. der Registrierungsstelle für Domänennamen;

26. Entscheidungen über vorläufige Maßnahmen nach Art. 9 Abs. 4 Buchstaben a und g der Verordnung (EU) 2017/2394 aufgrund von Ansprüchen nach § 7c des Verbraucherbehördenkooperationsgesetzes (VBKG) gegenüber Hosting-Diensten und gegebenenfalls Anbietern von Internetzugangsdiensten, Diensten der Zwischenspeicherung (Caching), Suchmaschinen bzw. der Registrierungsstelle für Domänenname.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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