zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
TKG 2021 § 186. Beobachtung des Wettbewerbsgeschehens, gültig ab 01.11.2021

§ 186. Beobachtung des Wettbewerbsgeschehens

Die Regulierungsbehörde kann auf Basis öffentlich verfügbarer oder ihr zur Verfügung gestellter Daten das Wettbewerbsgeschehen im Bereich elektronischer Kommunikation beobachten und dabei auch Informationen oder Studien gemäß § 182 Abs. 2 veröffentlichen.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
KAAAF-36674