TKG 2021 § 155. Antrag auf Ausstellung, gültig ab 01.11.2021

§ 155. Antrag auf Ausstellung

Der Antrag auf Ausstellung eines Amateurfunkprüfungszeugnisses ist beim Fernmeldebüro schriftlich einzubringen und hat jedenfalls folgende Angaben zu enthalten:

1. Name und Anschrift des Antragstellers,

2. die angestrebte Prüfungskategorie.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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KAAAF-36674