TKG 2021 § 155. Antrag auf Ausstellung, gültig ab 01.11.2021
§ 155. Antrag auf Ausstellung
Der Antrag auf Ausstellung eines Amateurfunkprüfungszeugnisses ist beim Fernmeldebüro schriftlich einzubringen und hat jedenfalls folgende Angaben zu enthalten:
1. Name und Anschrift des Antragstellers,
2. die angestrebte Prüfungskategorie.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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KAAAF-36674