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BFGjournal 10, Oktober 2020, Seite 406

Rechtsanwaltskosten iZm einem Arzthaftungsprozess als außergewöhnliche Belastung

Angela Stöger-Frank

Prozesskosten, die iZm mit einer Behinderung entstanden sind, können als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt absetzbar sein.


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RV/7101329/2020 (Revision nicht zugelassen); Ro 2018/13/0013 (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften) RV/7103979/2017 (Revision zugelassen, Amtsrevision eingebracht) Ro 2016/13/0026 (Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit) RV/7104127/2014 (Revision zugelassen, Parteienrevision eingebracht)
§ 34 Abs 6 Teilstrich 4 EStG 1988

1. Der Fall

Der Steuerpflichtige, Revisionswerber vor dem VwGH bzw Beschwerdeführer (Bf) vor dem BFG, ist Vater einer 1986 geborenen Tochter. Sie ist seit einer Herzoperation, bei der es zu Komplikationen kam, zu 100 % behindert. Nach Fieberschüben kam es zu einer septischen Entgleisung der Gerinnung und zu einer Hirnmasseblutung.

Die Tochter brachte, vertreten durch ihren Vater, der auch ihr Sachwalter war, Klage gegen den Rechtsträger des Spitals, in dem die Operation stattfand, ein. Diese Prozesskosten im Zivilverfahren waren Gegenstand des Verfahrens vor dem BFG und dem VwGH. In dem jahrelang laufenden Verfahre...

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