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IRZ 7-8, Juli 2020, Seite 326

Nachrichten zu IFRS und US-GAAP

1. IASB

IASB verabschiedet Änderungen an IFRS 16 für COVID-19-bedingte Mietzugeständnisse

Als Reaktion auf die Coronavirus-Pandemie hat der IASB am kurzfristig den finalen Ergänzungsstandard „Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen (Änderung an IFRS 16)“ veröffentlicht. Die Standardergänzung erlaubt Leasingnehmern die optionale Ausnahme von der Neubeurteilungspflicht für Leasingverhältnisse nach IFRS 16, sofern Leasinggeber/Vermieter den Leasingnehmern/Mietern Erleichterungen in Form von Stundung oder (teilweisem) Erlass von Miet- und Leasingzahlungen gewähren.

Um betroffenen Unternehmen die optionale Erleichterung möglichst kurzfristig verfügbar zu machen, wurde der verpflichtende Erstanwendungszeitpunkt vom IASB auf den festgesetzt. Unternehmen in der EU, die einen befreienden IFRS-Konzernabschluss aufstellen, können von der Erleichterung gleichwohl erst nach erfolgter Anerkennung des Ergänzungsstandards im Rahmen des Endorsement-Verfahrens Gebrauch machen. Ungeachtet der Dringlichkeit des Themas ist deshalb abzuwarten, wann eine Anerkennung durch die EU erfolgt; angekündigt wird diese für Q3/Q4 2020. Es ist in jedem Fall davon auszugehen, da...

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