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ASoK 10, Oktober 2012, Seite 394

Vorwegbesteuerung von Pensionskassenleistungen: Frist bis 31. 10. 2012

§ 48b PKG; vgl. auch Platzer/Reisch, Vorwegbesteuerung von Pensionskassenpensionen, SWK 23/24/2012, 1018.

Bis Ende Oktober 2012 können sich Personen, die zum bereits eine beitragsorientierte Pensionskassenrente erhalten haben oder darauf eine Anwartschaft hatten und bis Ende 2012 das 60. Lebensjahr vollenden, zur Vorwegbesteuerung der Deckungsrückstellung aus Arbeitgeberbeiträgen entscheiden. Diese Option gilt auch für Hinterbliebene von Pensionskassenpensionisten, die diesen Status bis erlangen bzw. erlangt haben. Die Vorwegbesteuerung bewirkt, dass einerseits die Bruttopension um 20 % bzw. 25 % gekürzt wird, andererseits wird aber nur ein Viertel dieser gekürzten Bruttopension besteuert. Im Vergleich zur vollen Besteuerung der ungekürzten Bruttopension ergibt sich daraus in den meisten Fällen ein Vorteil.

Ein Vorteil ergibt sich jedenfalls dann, wenn mit den neben den Pensionskassenleistungen (bezüglich derer zur Vorwegbesteuerung optiert werden kann) erhaltenen Einkünften (also insb. mit der gesetzlichen Pension) die Besteuerungsgrenze von 11.000 Euro überschritten wird. In diesem Fall beträgt die Steuerlast bei der vollen Besteuerung der Pensionskassenrente nämlich bereits über 32 % (= ...

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