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Missglücktes Dreiecksgeschäft infolge mangelhafter Rechnung
In einer kürzlich ergangenen Entscheidung hatte das BFG zu beurteilen, ob die Anwendung der Dreiecksgeschäftsregelungen angesichts des fehlenden Hinweises auf den Übergang der Steuerschuld in der Rechnung zu Recht versagt wurde. Das BFG hat sich der Vorjudikatur angeschlossen und eine formale Sichtweise vertreten.
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RV/7100084/2019, Revision zugelassen und eingebracht | Art 3 und 25, § 3 UStG |
1. Der Fall
Die beschwerdeführende GmbH (in der Folge: Bf) betreibt einen grenzüberschreitenden Handel mit Fahrzeugen. Im Streitfall hat die Bf im Jahr 2014 Fahrzeuge von einem Lieferanten mit Sitz in Großbritannien erworben und an ein Unternehmen mit Sitz in der Tschechischen Republik verkauft. Dabei ist die Bf mit ihrer österreichischen UID-Nummer, die weiteren Beteiligten sind unter der UID-Nummer ihres jeweiligen Sitzstaates aufgetreten. Die Fahrzeuge wurden direkt von Großbritannien in die Tschechische Republik transportiert, wobei die Bf den Transport organisierte. Streitgegenständlich sind drei Ausgangsrechnungen mit einem Gesamtwert in Höhe von rund 290.000 Euro netto.
In den von der Bf ausgestellten Ausgangsrechnungen an den tschechischen Empfänger war die UID-Nummer aller am Erwerbsvo...