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BFGjournal 7-8, August 2020, Seite 319

Verdeckte Gewinnausschüttung: überhöhter Kaufpreis für eine Liegenschaft und der Verzicht auf Zinserträge

Sandra Bourke

Bei nicht ohne Weiteres erkennbaren Vorteilen für an der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligten Personen stellt sich regelmäßig die Frage des Bestehens einer verdeckten Gewinnausschüttung.


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RV/6100513/2018, Revision nicht zugelassen

1. Der Fall

Dem Fall zugrunde liegend wurden am nach einem Außenprüfungsverfahren Feststellungsbescheide betreffend das Einkommen 2011 bis 2014 eines Gruppenmitgliedes erlassen. Folgende Feststellungen wurden ua getroffen:

  • Der Kaufvertrag über eine vom Geschäftsführer und mittelbaren Gesellschafter erworbene Liegenschaft wurde als nicht fremdüblich beurteilt und die Bemessungsgrundlage für die Gebäude-AfA wurde auf Grundlage einer Wertermittlung des bundesweiten Fachbereiches für Bewertung und Bodenschätzung festgesetzt und

  • das nicht verzinste Verrechnungskonto in Höhe von 1.000.000 Euro des Geschäftsführers wurde einer Verzinsung von 2,5 % unterworfen und der so ermittelte Zinsbetrag gewinnerhöhend berücksichtigt.

Der Geschäftsfall ist aufgrund des Naheverhältnisses des Beschwerdeführers und des Veräußerers, der an der GmbH zu 100 % beteiligt war, welche wiederum zu 100 % an dem Beschwerdeführer beteiligt war, auf Fremdüblichke...

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