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BFGjournal 7-8, August 2020, Seite 313

Einbringung von Mitunternehmeranteilen und Anwachsung: Beschwerde gegen den Umsatzsteuerbescheid

Klaus Hirschler, Gottfried Sulz und Christian Oberkleiner

Eine Beschwerde gegen einen Umsatzsteuerbescheid, der nach Einbringung von Mitunternehmeranteilen mit Vermögensübernahme nach § 142 UGB durch Anwachsung an die übernehmende GmbH als Rechtsnachfolgerin der durch die Umgründung untergegangenen Personengesellschaft ergangen ist, ist im Namen der Rechtsnachfolgerin einzubringen.


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RV/5100944/2015, Revision nicht zugelassen

1. Der Fall

Mit Einbringungsvertrag vom haben die beiden Gesellschafter (Ehegatten) einer Kommanditerwerbsgesellschaft (KEG) ihre jeweils 50%igen Mitunternehmeranteile rückwirkend zum in eine zuvor gegründete GmbH eingebracht. Die Beteiligungsverhältnisse an der übernehmenden GmbH entsprachen jenen an der Personengesellschaft. Aufgrund der Vereinigung aller Anteile an der Personengesellschaft in der Hand der GmbH kam es zur Vermögensübernahme nach § 142 UGB („Anwachsung“) bei der GmbH. Die Löschung der KEG im Firmenbuch erfolgte am .

Da es sich weder um eine Sachgründung noch um eine Einbringung mit Kapitalerhöhung handelt, war unstrittig Finanzamtszuständigkeit für die Meldung nach § 13 UmgrStG gegeben. Die Meldung der Einbringung an das Finanzamt erfolgte mit Postaufgabestempel vom verspätet. Die Möglichkeit des Er...

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