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Zurechnung von Sozialversicherungsbeiträgen zu laufenden und sonstigen Bezügen
Bezüglich der Abzugsfähigkeit von Sozialversicherungsbeiträgen gem § 16 Abs 1 Z 4 EStG 1988 stellt sich die Frage, in welcher Höhe diese den laufenden oder den sonstigen Bezügen zugerechnet werden sollen. Besondere Konstellationen ergeben sich, wenn die monatlich laufenden Zahlungen und die Sonderzahlungen die Höchstbeitragsgrundlage der Sozialversicherung überschreiten. Der VwGH hat die Frage, in welchem Verhältnis die Beiträge aufzuteilen sind, nun abschließend geklärt.
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Ra 2019/13/0093; RV/7100881/2014, Revision nicht zugelassen |
1. Der Fall
Der Beschwerdeführer machte im Verfahren betreffend Arbeitnehmerveranlagung geltend, dass der laufende Beitrag aus der Sozialversicherung von seinem Dienstgeber insgesamt drei Mal von den Sonderzahlungen abgezogen worden war, da neben dem laufenden Bezug eine Bonifikation ausgezahlt worden war, wobei zwölf Sozialversicherungsbeiträge vom laufenden Bezug und zwei von den sonstigen Bezügen in Abzug zu bringen wären. Das Finanzamt besteuerte jedoch die Sozialversicherungsbeiträge unter Hinweis auf Rz 1124 LStR: „Wird gleichzeitig mit einem laufenden Bezug ein sonstiger Bezug iSd § 67 Abs 1 EStG 1988 ausgezahlt, der sozialversicherungsrechtlich in die allgemeine Beitragsg...