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Unterjähriger Wechsel von der beschränkten auf die unbeschränkte Steuerpflicht
Im Falle des unterjährigen Wechsels von der beschränkten Steuerpflicht auf die unbeschränkte Steuerpflicht sind nach der Rechtsprechung des VwGH () zwei getrennte Veranlagungen durchzuführen, wobei den in den jeweiligen Veranlagungszeiträumen ex lege in unterschiedlicher Art und Weise determinierten Besteuerungsmethoden Rechnung zu tragen ist. Korrespondierend mit vorstehenden Ausführungen kommt daher der im zu beurteilenden Fall seitens des Bf beantragten Berücksichtigung eines im Zeitraum der beschränkten Steuerpflicht erzielten Werbungskostenüberschusses im Rahmen der Abgabenfestsetzung für die Periode der unbeschränkten Steuerpflicht keine Berechtigung zu.
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RV/7100118/2018, Revision nicht zugelassen | §§ 1 Abs 2 und 3; 39 Abs 1 und 2 EStG |
1. Der Fall
Zunächst wurde der am seinen Wohnsitz nach Österreich verlegende Bf gemäß seiner für den Zeitraum vom bis zum für beschränkt Steuerpflichtige gelegten, mit datierten Erklärung veranlagt.
Hierbei erfolgte die, mit Einkommensteuerbescheid 2009 vom auf 0 Euro lautende Abgabenfestsetzung unter Zugrundlegung eines aus der Vermietung einer Wohnung herrührenden Werbungskostenüberschusses von 15.364,38 Euro und der auf