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BFGjournal 5, Mai 2020, Seite 198

Homeoffice im Lichte aktueller Entwicklungen

Melanie Raab

Die COVID-19-Pandemie hat dazu geführt, dass zahlreiche Dienstnehmer vorübergehend vermehrt im Homeoffice tätig werden. Es stellt sich daher für viele die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die durch das Homeoffice bedingten Ausgaben (zB anteilige Miete, Betriebskosten, Stromkosten) steuerlich absetzbar sind. Bei grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmern kann es aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie auch zu einer Verlagerung des Arbeitsortes und ohne gesonderte Regelungen auch zu erheblichen steuerlichen Konsequenzen kommen.

1. Steuerliche Absetzbarkeit von Arbeitszimmer und Arbeitsmittel

1.1. Arbeitszimmer im Wohnungsverband

Nach § 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG sind Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer inklusive Einrichtungen und Einrichtungsgegenstände der Wohnung grundsätzlich nicht abzugsfähig. Wenn ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen darstellt, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben einschließlich der Kosten seiner Einrichtung (zB Stühle, Schreibtische, Regale, Lampen etc) abzugsfähig. Als abzugsfähige Werbungskosten für ein Arbeitszimmer komm...

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