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Vereinbarkeit der EU-NotfallVO mit Art. 122 Abs. 1 AEUV und mögliche Auswirkungen auf das EU-EnergieKBG
Die EU-Verordnung des Rates (EU) 2022/1854 v. (EU-NotfallVO) enthält temporär angelegte Maßnahmen, um die Auswirkungen der gestiegenen Energiepreise für Endkunden abzufedern, darunter auch einen Solidaritätsbeitrag (Übergewinnsteuer) für Unternehmen oder Betriebsstätten der Union, die im Erdöl‑, Erdgas‑, Kohle- und Raffineriebereich tätig sind. S. 71Rechtsgrundlage der EU-Verordnung ist Art. 122 Abs. 1 AEUV. Auf Basis dieses „Notfallartikels“ wurde die Verordnung mit qualifizierter Mehrheit im Rat der Europäischen Union und ohne Beteiligung des EU-Parlaments beschlossen. Die Umsetzung der EU-Verordnung in deutsches Recht erfolgte im Rahmen des „Gesetzes zur Einführung eines EU-Energiekrisenbeitrags (EU-EnergieKBG)“. Dieser Beitrag skizziert zunächst das Zustandekommen und den Inhalt der EU-NotfallVO und des deutschen Umsetzungsgesetzes. Anschließend wird der Frage nachgegangen, ob der Rat der Europäischen Union seine in den Verträgen festgelegte Kompetenz überschritten hat und welche Rechtsfolgen sich daraus für die deutsche Rechtslage ergeben. Ergebnis der Analyse ist, dass die unionsrechtlichen Bedenken gegen die Anwendung des Art. 122 Abs. 1 AEUV als Rechtsgrundlage für den...