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KESt-Entlastung im Lichte des Gestaltungsmissbrauchs bei Outbound-Dividenden
Die Gerichte beschäftigten sich im gegenständlichen Fall mit der Frage, ob die Zwischenschaltung einer EU-Gesellschaft als Gestaltungsmissbrauch für die Rückerstattung österreichischer Kapitalertragsteuer gemäß § 94 Z 2 EStG schädlich ist. Das in casu den Gestaltungsmissbrauch im Ergebnis verneinende Judikat des VwGH war Grundlage des fortgesetzten Verfahrens vor dem BFG.
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; RV/7102589/2019, Revision nicht zugelassen. |
1. Der Fall
Die Revisionswerberin (Rw) ist eine Zwischenholdinggesellschaft (Sàrl nach luxemburgischem Recht), die im Dezember 2014 eine rund 30%ige Beteiligung an einer österreichischen AG erwarb. Abseits dieser Beteiligung hielt die Rw im verfahrensgegenständlichen Zeitraum keine anderen Beteiligungen und beschäftigte kein Personal. Muttergesellschaft der Rw war ebenfalls eine luxemburgische Holdinggesellschaft. Gesellschafter dieser Muttergesellschaft war ein auf Cayman Islands ansässiger Fonds, der keine eigene Rechtspersönlichkeit hatte. Dieser wurde von einer in Australien ansässigen Gesellschaft beraten. Die Anteile an der Muttergesellschaft wurden treuhändig von einer ebenfalls auf den Cayman Island ansässigen Ges...