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IRZ 7-8, Juli 2020, Seite 313

Verwaltungsrat und Abschlussprüfer – Gegen-, Neben- oder Miteinander?

Peter Ritter

Seit Mitte März dieses Jahres hat die Corona-Notlage die Schweiz und einen großen Teil der Unternehmen massiv beeinflusst. Das wirtschaftliche Ausmaß dieser Pandemie auf unser Land ist enorm. In sehr vielen Jahresrechnungen für das Geschäftsjahr 2019 konnte im Anhang unter Ereignisse nach dem Bilanzstichtag unter anderem gelesen werden, dass sich der Verwaltungsrat in den kommenden Wochen und Monaten regelmäßig mit dieser außerordentlichen Situation auseinandersetzen wird, damit bei Bedarf frühzeitig Maßnahmen ergriffen werden können. Dabei spielt auch das Verhältnis von Verwaltungsrat (VR) und Revisionsstelle eine entscheidende Rolle, wobei folgende Aspekte von besonderer Bedeutung sind für ein wirkungsvolles Zusammenspiel.

Verantwortung wahrnehmen. Gemäß Art. 716a des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) ist der VR nicht nur Aufsichtsorgan, sondern auch für die Oberleitung der Gesellschaft, die Ausgestaltung des Rechnungswesens und die Erstellung des Geschäftsberichts verantwortlich und somit nicht dem Aufsichtsrat in Deutschland und Österreich gleichzusetzen. Falsche Jahresrechnungen stellen damit ein Haftungsrisiko für den VR dar. Dieser sollte daher ein großes Interesse an e...

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