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BFGjournal 11, November 2019, Seite 433

Krankheitskosten aufgrund eigener Behinderung

Entscheidung: RV/7102759/2014, Revision nicht zugelassen.

Normen: § 34 EStG 1988; BGBl 1996/303.

Mehraufwendungen, die aus der eigenen Behinderung erwachsen, unterliegen gemäß § 4 der Verordnung Außergewöhnliche Belastungen, BGBl 1996/303, der begünstigten Behandlung als außergewöhnliche Belastungen ohne Abzug des Selbstbehaltes gemäß § 34 Abs 4 EStG. Bei Vorliegen einer durch ärztliches Attest verordneten medizinischen Indikation liegt liegt ein Kausalzusammenhang der Heilbehandlungskosten mit der zur wesentlichen Minderung der Erwerbsfähigkeit führenden Krebserkrankung vor.

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