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BFGjournal 11, November 2019, Seite 431

Aufwendungen für berufliche Fortbildungsmaßnahmen

Katharina Deutsch

Die Anerkennung von Aufwendungen für berufliche Fortbildung als Werbungskosten hängt davon ab, ob durch die Bildungsmaßnahme eine Verbesserung der beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten für den ausgeübten Beruf festgestellt werden kann. In der Pädagogik werden stets neue Lehrmethoden angewandt. Das Bundesfinanzgericht hat sich in seinem Erkenntnis ua eingehend mit dem Nutzen der Bildungsmaßnahme sowie mit dem Zusammenhang der Bildungsmaßnahme mit der beruflichen Tätigkeit auseinandergesetzt und die damit verbundenen Rechtsfragen gelöst.


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1. Der Fall

Die Beschwerdeführerin, eine Kindergartenpädagogin, tätigte eine mehrjährige Ausbildung zur Kunsttherapeutin. Die Ausbildung richtete sich nicht speziell an Pädagogen, wurde aber nahezu ausschließlich von Personen im sozialen, künstlerischen und pädagogischen Bereich absolviert. Die Beschwerdeführerin hat im Rahmen ihrer unselbständigen Tätigkeit die Kenntnisse aus der Fortbildung unmittelbar angewandt und hat überdies andere Kolleginnen eingeschult und entsprechende Lehrunterlagen verfasst.

2. Die Entscheidung des BFG

Strittig im gegenständlichen Beschwerdeverfahren vor dem Bundesfi...

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