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BFGjournal 11, November 2019, Seite 430

Sachbezug bei Vorführ-Kfz

Entscheidung: RV/7104558/2015, Revision teilweise zugelassen.

Normen: § 4 Abs 6 Sachbezugswerte-VO.

Bei der Zurverfügungstellung von Vorführ-Kfz eines Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer für private Zwecke sind gem § 4 Abs 6 SachbezugswerteVO die tatsächlichen Anschaffungskosten gem § 4 Abs 1 Sachbezugswerte-VO um 20 % zu erhöhen – nach Prüfung allfälliger Unsachlichkeit gegenüber anderer angeschaffter Kfz, die einem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt würden und ohne 20 % Zuschlag nach § 4 Abs 1 Sachbezugswerte-VO anzusetzen wären, kommt laut VfGH eine isolierte Aufhebung des § 4 Abs 6 Sachbezugswerte-VO nicht in Betracht, da sich sonst eine unsachliche Besserstellung von Vorführ-Kfz ergeben könnte.

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