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ISR 3, März 2023, Seite 65

Der Anwendungsbereich der Subject-to-Tax-Klausel in Art. 22 Abs. 1 Buchst. a DBA -NL bei der Inanspruchnahme der niederländischen „30-%-Regelung“

Gary Rüsch

DBA-NL Art. 14 Abs. 1, Art. 22 Abs. 1 Buchst. a; EStG § 50d Abs. 9 Satz 4

Bei der niederländischen „30-%-Regelung“ handelt es sich nicht um eine Pauschalierung von Werbungskosten, sondern um eine sachliche Steuerbefreiung.

FG Düsseldorf Urt. - 13 K 2867/20 E - ECLI:DE:FGD:2022:1025.13K2867.20E.00

Das Problem: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit i.S.d. § 19 EStG „können“ abkommensrechtlich auch im Ausland besteuert werden, wenn die Tätigkeit dort ausgeübt wird (Art. 15 Abs. 1 Satz 2 OECD-MA). Bei in Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen werden die Einkünfte dann zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung grds. steuerfrei gestellt (Art. 23A Abs. 1 OECD-MA). Die Anwendung der Freistellungsmethode erfolgt aber konzeptionell ohne Rücksicht darauf, ob der Quellenstaat sein Besteuerungsrecht auch tatsächlich in Anspruch nimmt, weil es vor dem Hintergrund der Steuersouveränität der Vertragsstaaten abkommensrechtlich traditionell um die Verhinderung bereits einer „virtuellen“ (d.h. „nicht echten“ oder „nicht in Wirklichkeit vorhandenen“) Doppelbesteuerung geht (instruktiv dazu Schönfeld /Häck in Schönfeld/Ditz², Systematik Rz. 12; Ismer in Vogel/Lehner7, Art. 23A/B Rz. 3; auch Grotherr in Gosch/Kroppen/Grothe...

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