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ISR 11, November 2021, Seite 444

Körperschaftsteuer – Konzernumlage und verdeckte Gewinnausschüttung

Christian Engelen, Carsten Quilitzsch und Saskia Seidel

KStG 2002 § 8 Abs. 3 S. 2; KStG VZ 2010; KStG VZ 2011; KStG VZ 2012; KStG VZ 2013

Eine Konzernumlage für die Erbringung diverser Dienstleistungen für die Tochtergesellschaft in Höhe eines festen Prozentsatzes von deren Umsatz kann als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren sein, wenn sie in mehreren Jahren nicht kostendeckend ist und keine Überprüfung der Angemessenheit vorgesehen ist. (Rz. 27). (Rz. 30)

FG Hamburg Urt. - 2 K 172/18 - ECLI:DE:FGHH:2021:0317.2K172.18.00

Das Problem: Im (internationalen) Konzern werden Leistungen regelmäßig durch zentrale Dienstleistungsgesellschaften gegenüber einer Mehrzahl von Konzerngesellschaften erbracht. Häufig ist es die Muttergesellschaft, die gegenüber ihren in- und ausländischen Tochtergesellschaften tätig wird. Das Spektrum solcher zentral erbrachten Leistungen kann von Verwaltungstätigkeiten (so z.B. Buchführung, Treasury, EDV-Unterstützung) über Tätigkeiten i.Z.m. der Rolle als Gesellschafter bzw. Konzernobergesellschaft (so z.B. Konzerncontrolling, Konzernabschlusserstellung) bis hin zu den Kernbereichen der unternehmerischen Tätigkeit (so z.B. Forschung- und Entwicklung, Vertriebsleitung und -steuerung) reichen.

Mit Blick auf die Verrechnung solcher Leistungen i...

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