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BFGjournal 5, Mai 2019, Seite 212

Fiktive Anschaffungskosten – Spezifika eines steuerrechtlichen Wertbegriffs

Martin Pröll

Fiktive Anschaffungskosten dienen als Bemessungsgrundlage für die Abschreibung im außerbetrieblichen Bereich (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung). Dieser Beitrag setzt sich mit der aus dem Schrifttum bekannten Auffassung auseinander, dass fiktive Anschaffungskosten und gemeiner Wert (Verkehrswert) zwei Seiten ein und derselben Medaille sind. Eher selten wird darauf aufmerksam gemacht, dass gravierende Unterschiede zwischen den Wertmaßstäben zur Sachverständigenfalle werden und somit ein Verhängnis für den Steuerpflichtigen darstellen können. In der Folge wird der Frage nachgegangen, aus welchen Gründen fiktive Anschaffungskosten einmal mehr, einmal weniger vom gemeinen Wert, Verkehrswert oder Marktpreis abweichen können.

1. Fiktive Anschaffungskosten und deren Bedeutungsverlust

In der Vergangenheit änderte der Gesetzgeber den Anwendungsbereich der fiktiven Anschaffungskosten – insb als Bemessungsgrundlage für die Abschreibung im außerbetrieblichen Bereich (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) – sukzessive. Nach § 16 Abs 1 Z 8 lit b Satz 2 EStG idF vor dem Schenkungsmeldegesetz 2008 konnte bei unentgeltlicher Übertragung auf Antrag der fiktive Anschaffungswert als AfA-Bemessungsgrundlage für die Abschreib...

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