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BFGjournal 5, Mai 2019, Seite 199

Zurechnung der Einkünfte zum Einbringenden trotz Einbringung der (höchst)persönlichen Unternehmensberatung

Klaus Hirschler, Gottfried Sulz und Christian Oberkleiner

Den Kriterien für die steuerliche Anerkennung von Angehörigenvereinbarungen muss nach Ansicht des BFG auch der – zwischen dem das Einzelunternehmen Einbringenden und der X-GmbH als aufnehmende Körperschaft, deren alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der Beschwerdeführer ist, unter Inanspruchnahme der Begünstigungen des Art III UmgrStG – abgeschlossene Einbringungsvertrag entsprechen.

Da der vorliegende Einbringungsvertrag einem Fremdvergleich nicht standhält, sind die Einkünfte aus der Unternehmensberatung dem Beschwerdeführer als Einzelunternehmer zugerechnet worden.


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RV/2101224/2017, Revision nicht zugelassen (VfGH‑Beschwerde war zur Zahl E 4341/2018 anhängig; Behandlung der Beschwerde mit Beschluss vom abgelehnt, nunmehr ao Revision eingebracht)

1. Der Fall

1.1. Der Sachverhalt

Mit Einbringungsvertrag vom brachte der Beschwerdeführer (Bf) sein Einzelunternehmen rückwirkend zum in die X-GmbH, dessen alleiniger Geschäftsführer ebenfalls der Bf ist, ein. Der übertragene Betrieb wurde im Einbringungsvertrag lediglich als „Unternehmensberatung“ beschrieben. Vor der Einbringung erzielte die X‑GmbH Vermietungseinkünfte.

Im Zuge einer Außenprüfung betreffend die Jahre 2...

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