Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFGjournal 3, März 2019, Seite 124

Aktuelle Entscheidungen des Bundesfinanzgerichts zu Körperschaften – zweites Halbjahr 2018 (I)

Melanie Raab und Bernhard Renner

Dieser Beitrag behandelt – thematisch gegliedert – wichtige im zweiten Halbjahr 2018 ergangene Entscheidungen des BFG zu Körperschaften zu den Themenbereichen der Einlagen und verdeckten Ausschüttungen samt weiterführender Praxishinweise.

1. Einlagen: Zufluss bei Leistungserbringung durch Gesellschafter

Entscheidung: RV/7102963/2012, Revision nicht zugelassen (ao Revision zu Ra 2018/13/0074 eingebracht).

Normen: § 8 Abs 1 KStG 1988; § 19 Abs 1 EStG 1988.

1.1. Die Entscheidung

Der Beschwerdeführer vermietete in seinem Eigentum befindliche Liegenschaften an die S-GmbH, deren Geschäftsführer er war. Alleingesellschafter der S-GmbH war die D-GmbH, an der der Beschwerdeführer 36,75 % der Anteile hielt und gleichfalls Geschäftsführer war. Im Wirtschaftsjahr 2006 stellte der Beschwerdeführer der S-GmbH Miete und Energiekosten in Rechnung, hinsichtlich derer er am einen „unwiderruflichen Forderungsverzicht“ mit der Begründung einer sonst notwendigen Insolvenz und zur nachhaltigen Sanierung der S-GmbH aussprach. Für einen Monat wurde die Miete bezahlt; seitens des Beschwerdeführers wurden nur insoweit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklärt.

Bei einer Außenprüfung wurde das Vorliegen eines Forderungsverzicht...

Daten werden geladen...