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BFGjournal 3, März 2019, Seite 124

Aktuelle Entscheidungen des Bundesfinanzgerichts zu Körperschaften – zweites Halbjahr 2018 (I)

Melanie Raab und Bernhard Renner

Dieser Beitrag behandelt – thematisch gegliedert – wichtige im zweiten Halbjahr 2018 ergangene Entscheidungen des BFG zu Körperschaften zu den Themenbereichen der Einlagen und verdeckten Ausschüttungen samt weiterführender Praxishinweise.

1. Einlagen: Zufluss bei Leistungserbringung durch Gesellschafter

Entscheidung: RV/7102963/2012, Revision nicht zugelassen (ao Revision zu Ra 2018/13/0074 eingebracht).

Normen: § 8 Abs 1 KStG 1988; § 19 Abs 1 EStG 1988.

1.1. Die Entscheidung

Der Beschwerdeführer vermietete in seinem Eigentum befindliche Liegenschaften an die S-GmbH, deren Geschäftsführer er war. Alleingesellschafter der S-GmbH war die D-GmbH, an der der Beschwerdeführer 36,75 % der Anteile hielt und gleichfalls Geschäftsführer war. Im Wirtschaftsjahr 2006 stellte der Beschwerdeführer der S-GmbH Miete und Energiekosten in Rechnung, hinsichtlich derer er am einen „unwiderruflichen Forderungsverzicht“ mit der Begründung einer sonst notwendigen Insolvenz und zur nachhaltigen Sanierung der S-GmbH aussprach. Für einen Monat wurde die Miete bezahlt; seitens des Beschwerdeführers wurden nur insoweit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklärt.

Bei einer Außenprüfung wurde das Vorliegen eines Forderungsverzicht...

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