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BFGjournal 2, Februar 2019, Seite 74

Versäumung der mündlichen Verhandlung

Johann Fischerlehner

Mit Verkehrsverzögerungen im täglichen Berufsverkehr muss jederzeit gerechnet werden. Ein sorgfältiger Mensch, beurteilt nach den persönlichen Fähigkeiten des Wiedereinsetzungswerbers, informiert sich rechtzeitig über die Verkehrslage, sodass ein pünktliches Erscheinen zur mündlichen Verhandlung vor dem BFG gewährleistet ist.


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RV/5101550/2018, Revision nicht zugelassen

1. Der Fall

Die Ladung vom zur mündlichen Verhandlung vor dem BFG für den , 9:45 Uhr, wurde zu Handen des steuerlichen Vertreters der beschwerdeführenden Partei am zugestellt. Zur Verhandlung am erschien weder die beschwerdeführende Partei noch der steuerliche Vertreter. Die Verhandlung wurde in deren Abwesenheit durchgeführt und die Entscheidung verkündet. Die schriftliche Ausfertigung der Entscheidung vom wurde am zugestellt.

Nach Abschluss der mündlichen Verhandlung erschien der steuerliche Vertreter um 10:30 Uhr vor dem BFG. Im Rahmen einer weiteren für diesen Tag angesetzten mündlichen Verhandlung wurde Folgendes protokolliert:

„Der Vertreter des Beschwerdeführers entschuldigt sich vorweg für die Versäumung der am gleichen Tag angesetzten mündlichen Verhandlungen in den Beschwerdesachen und führ...

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