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ISR 11, November 2021, Seite 434

Abkommensrechtliches Schachtelprivileg für Ausschüttungen einer Luxemburger SICAV

Katharina Schlücke

DBA LUX 1958 Art. 13 Abs. 1, Art. 20 Abs. 2 S. 3, Art. 2 Abs. 2; KStG 2002 § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 1 Abs. 1 Nr. 4, § 1 Abs. 1 Nr. 5; EStG 2009 § 50d Abs. 9 S. 1 Nr. 1; KStG 2002 § 8 Abs. 1 S. 1; InvG § 96 ff.; InvStG v. § 11; KStG VZ 2010

Nach der Rechtslage des Jahres 2010 sind Ausschüttungen einer Luxemburger SICAV an eine inländische Kapitalgesellschaft, der mindestens 25 % der stimmberechtigten Anteile an der SICAV gehören, wegen des sog. abkommensrechtlichen Schachtelprivilegs des DBA-Luxemburg 1958 von der Besteuerung im Inland ausgenommen. (Rz. 27)

BFH Urt. - I R 61/17 - ECLI:DE:BFH:2021:U.150321.IR61.17.0

Das Problem: Die Klägerin ist eine deutsche vermögensverwaltende GmbH. Seit 2009 hält sie eine Beteiligung von 99,3 % der Anteile an der in Luxemburg ansässigen B-SICAV. Der Gesellschaftszweck der B-SICAV ist der Erwerb, der Verkauf und die Verwaltung von Wertpapieren und sonstigen Vermögenswerten nach dem Grundsatz der Risikostreuung. Sie verfügt zu diesem Zweck über ca. 10 Angestellte.

Im Streitjahr 2010 unterlag die B-SICAV keiner luxemburgischen Steuer mit Ausnahme von Kapitalverkehrssteuern und Abgeltungssteuern. Ausschüttungen an nicht gebietsansässige Empfänger unterlagen in Luxemburg keiner Quellensteuer.

Die Klägerin erhielt im Streitjahr...

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