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Keine Unternehmereinheit zwischen pauschaliertem Landwirt und Kapitalgesellschaft
Die Verordnung (EWG) 918/83 des Rates vom über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen (ZBefrVO) sah in Art 39 eine Eingangsabgabenbefreiung für (ua) Erzeugnisse des Acker- und Gartenbaus, die auf Grundstücken in einem Drittland in unmittelbarer Nähe des Zollgebiets der Gemeinschaft (heute: Union) von Landwirten erwirtschaftet werden, die ihren Betriebssitz im Zollgebiet der Gemeinschaft (heute: Union) in unmittelbarer Nähe des betreffenden Drittlands haben, vor. Praktische Bedeutung für Österreich hatte diese Eingangsabgabenbefreiung in der Zeit vor dem Beitritt der östlichen Nachbarländer Österreichs zur Europäischen Union, soweit das Recht der Nachbarländer eine Bewirtschaftung landwirtschaftlich genutzter Grundstücke durch österreichische Staatsbürger zuließ. Steuerrechtlich stellte sich die Frage, ob und in welchem Umfang die in Österreich mit in einem Drittland erzeugten landwirtschaftlichen Produkten erzielten Umsätze unter die land- und forstwirtschaftliche Umsatzsteuerpauschalierung fallen.
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1. Der Fall
1.1. Rechtlicher Hintergrund
In Ungarn konnten bis zum Beitritt U...