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BFGjournal 12, Dezember 2018, Seite 485

Zur Residenzpflicht des Steuerberaters – Wann beginnt die Restfrist nach § 245 Abs 4 BAO zu laufen?

Walter Summersberger

Im vorliegenden Fall war strittig, wie weit die Kanzleipflicht des Steuerberaters reicht, unter welchen Voraussetzungen ein Bescheid über die Abweisung eines Antrags auf Fristverlängerung als zugestellt gilt und wann die restliche Rechtsmittelfrist iSd § 245 Abs 4 BAO zu laufen beginnt.


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RV/6100081/2014, Revision zugelassen
§ 245 BAO; §§ 13 und 17 ZustG

1. Der Fall

Verfahrensgegenständlich waren Beschwerden gegen eine Wiederaufnahme von Amts wegen, eine Reihe von Sachbescheiden (Haftungsbescheide Lohnsteuer, Säumniszuschlag, Dienstgerbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag mehrerer Kalenderjahre) sowie ein Antrag auf Verlängerung der Rechtsmittelfrist. Vornehmlich war zu klären, wann der Bescheid über die Abweisung über die Fristverlängerung als zugestellt gilt, wenn sowohl der Steuerberater als auch seine Angestellten abwesend sind, sowie damit zusammenhängend die Frage der Hemmung des Fristenlaufs und der verspäteten oder doch rechtzeitigen Einbringung der Beschwerde.

Die in Beschwerde gezogenen Sachbescheide wurden nachweislich am zugestellt. Die Rechtsmittelfrist endete sohin mit Ablauf des . Der Steuerberater beantragte mit Schreiben vom (Postaufgabe), die Rechtsmittelfrist bis zum zu ...

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