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Zwingender Ansatz der Umsatzsteuergutschriften bei Ausübung der umsatzsteuerlichen Regelbesteuerung
Der VwGH hatte im gegenständlichen Fall zu beurteilen, ob bei teilpauschalierten Landwirten, die auf eine Pauschalierung der Umsatzsteuer verzichtet und somit zur umsatzsteuerlichen Regelbesteuerung optiert haben, Umsatzsteuergutschriften als Betriebseinnahmen zu erfassen sind. Der VwGH hat die Rechtsansicht des Finanzamts bestätigt, wonach Umsatzsteuergutschriften im Rahmen der Teilpauschalierung, die nach der Bruttomethode ausgestaltet ist, als Betriebseinnahme anzusetzen sind und hob die angefochtene Entscheidung des BFG wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts auf.
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Ro 2015/13/0003; RV/7100049/2012, Revision zugelassen |
1. Der Fall
Der Beschwerdeführer bezieht Einkünfte aus der Führung seines landwirtschaftlichen Betriebs. Der Landwirt nahm zur Gewinnermittlung der Jahre 2007 bis 2010 aufgrund seines Einheitswerts von über 65.000 Euro die Teilpauschalierung gem § 8 LuF-PauschVO 2006 in Anspruch. Im Rahmen der Umsatzsteuer verzichtete er jedoch auf die Pauschalierung gem § 22 Abs 1 UStG und ermittelte diese nach den allgemeinen Vorschriften (Regelbesteuerung). Für die ertragsteuerliche Gewinnermittlung (Teilpauschalierung) setzte er folglich die Nettobetriebseinnahmen an.
Das Finanzamt e...