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BFGjournal 11, November 2018, Seite 426

Aktuelle Entscheidungen des Bundesfinanzgerichts zu Körperschaften – erstes Halbjahr 2018 (II)

Melanie Raab und Bernhard Renner

In Fortsetzung des Beitrags in der letzten Ausgabe des BFGjournals werden in diesem Artikel – thematisch gegliedert – weitere wichtige im ersten Halbjahr 2018 ergangene Entscheidungen des BFG zu Körperschaften, etwa zum Mantelkauf, zur Gruppenbesteuerung, zur Kapitalertragsteuer sowie zu Umgründungen, samt weiterführender Praxishinweise behandelt.

1. Betriebsvermögenszugehörigkeit einer Dienstwohnung

Entscheidung: RV/7102825/2012, Revision nicht zugelassen.

Normen: § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG 1994; § 7 KStG 1988.

1.1. Die Entscheidung

Der an der beschwerdeführenden GmbH zu 20 % beteiligte Geschäftsführer, der plante, seine Anteile abzutreten, bezog laut Dienstvertrag einerseits Barlohn, andererseits wurde ihm eine im Jahr 2010 (zu diesem Zeitpunkt war er noch an der Beschwerdeführerin beteiligt, kurz danach war er nur mehr Geschäftsführer) um netto ca 317.000 Euro angeschaffte, 110 m2 große Dienstwohnung zur Verfügung gestellt. Die Beschwerdeführerin erzielte Erlöse von ca 122.000 Euro (2007), 142.000 Euro (2008), 243.000 Euro (2009) bzw 165.000 Euro (2010). Strittig war aus umsatzsteuerlicher Sicht (Vorsteuerabzug) die Betriebsvermögenszugehörigkeit dieser Wohnung.

Das BFG wies die Beschwerde ab: Dienstwohnungen s...

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